Für Nebengebäude bis zu einer maximalen Baufläche von 15 qm, Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen, Schutzdächer (inkl. Carports bis 35 m²) usw. - § 26, Abs. 1, Oö. BauO. 1994)
Bitte mitbringen:
- Bauanzeige
- evtl. Baubeschreibung
- Skizze des Bauvorhabens