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Neben der Grundversorgung von Asylwerberinnen/Asylwerber übernimmt die BBU seit 1. Jänner 2021 die Rechtsberatung und Rechtsvertretung vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) sowie dem Bundesverwaltungsgericht, die Rückkehrberatung und -hilfe, Menschenrechtsbeobachtung sowie Übersetzungs- und Dolmetscherleistung. Leistungen in diesem Bereich waren bisher an NGOs ausgelagert. Die BBU ist eine ausgegliederte Gesellschaft und zu 100 Prozent im Besitz des Bundes.
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