Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz durch eine Person
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- Geldstrafe: 800 Euro bis 3.700 Euro
- Entzug: 1 Monat
- Verkehrscoaching * (bei
erstmaliger Übertretung)
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Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz durch eine Person mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille
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- Geldstrafe: 1.200 Euro bis 4.400 Euro
- Entzug: mindestens 4 Monate
- Nachschulung
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Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz durch eine Person mit einem
- Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr
oder
- Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt
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- Geldstrafe: 1.600 Euro bis 5.900 Euro
- Entzug: mindestens 6 Monate
- Amtsärztin/Amtsarzt
- Nachschulung
- Verkehrspsychologische
Stellungnahme
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Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr (bei demselben Erstdelikt)
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- Geldstrafe: 1.600 Euro bis 5.900 Euro
- Entzug: mindestens 12 Monate
- Amtsärztin/Amtsarzt
- Nachschulung
- Verkehrspsychologische
Stellungnahme
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Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr (bei Erstdelikt mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille)
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- Geldstrafe: 1.600 Euro bis 5.900 Euro
- Entzug: mindestens 10 Monate
- Amtsärztin/Amtsarzt
- Nachschulung
- Verkehrspsychologische
Stellungnahme
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Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille (bei demselben Erstdelikt)
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- Geldstrafe: 1.200 Euro bis 4.400 Euro
- Entzug: mindestens 8 Monate
- Nachschulung
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Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 bis weniger als 1,6 Promille (bei Erstdelikt mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr)
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- Geldstrafe:
- 0,8 bis 1,2 Promille: 800 Euro bis 3.700 Euro
- 1,2 bis weniger als 1,6 Promille:
1.200 Euro bis 4.400 Euro
- Entzug: mindestens 8 Monate
- Amtsärztin/Amtsarzt
- Nachschulung
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Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 bis weniger als 1,2 Promille (bei Erstdelikt mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille)
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- Geldstrafe: 800 Euro bis 3.700 Euro
- Entzug: mindestens 6 Monate
- Nachschulung
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Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als
- 40 km/h innerhalb des Ortsgebiets
- 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets,
sofern dies mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde
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- Geldstrafe: 300 bis 5.000 Euro
- Entzug: 1 Monat
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Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als
- 60 km/h innerhalb des Ortsgebietes
- 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes
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- Geldstrafe: 500 bis 7.500 Euro
- Entzug: mindestens 3 Monate
Neu ab 1. März 2024:
- vorläufige Beschlagnahme des Fahrzeugs bis zu 2 Wochen
- Möglichkeit der Beschlagnahme und des Verfalls des Fahrzeugs, wenn innerhalb der letzten 4 Jahre die Lenkberechtigung wegen einer der in § 7 Absatz 3 Z 3 FSG (gefährliche Verhältnisse, besondere Rücksichtslosigkeit) oder Z 4 (Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h außerhalb des Ortsgebietes) entzogen worden ist
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Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als
- 80 km/h innerhalb des Ortsgebietes
- 90 km/h außerhalb des Ortsgebietes
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- Geldstrafe: 500 bis 7.500 Euro
- Entzug: mindestens 6 Monate
- Nachschulung
- Im Wiederholungsfall (4 Jahre): Amtsärztin/Amtsarzt und verkehrspsychologische Untersuchung
Neu ab 1. März 2024:
- vorläufige Beschlagnahme des Fahrzeugs bis zu 2 Wochen
- Möglichkeit der Beschlagnahme und des Verfalls des Fahrzeugs
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Wiederholungsfall einer Geschwindigkeitsübertretung innerhalb von 4 Jahren um mehr als
- 40 km/h aber nicht mehr als 60 km/h innerhalb des Ortsgebietes
oder
- 50 km/h aber nicht mehr als 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes
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- Geldstrafe: 300 bis 5.000 Euro
- Entzug: mindestens 3 Monate
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Wiederholungsfall einer Geschwindigkeitsübertretung innerhalb von 4 Jahren in jeglichen anderen Kombinationen (d.h. mit zumindest einmaliger höherer Geschwindigkeitsübertretung)
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- Geldstrafe: 300 bis 5.000 Euro
- bei Überschreitung der jeweils zulässigen Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 70 km/h Geldstrafe 500 bis 7.500 Euro
- Entzug: mindestens 6 Monate
- Nachschulung (wenn zumindest eine Überschreitung von 80/90 km/h dabei ist)
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Autobahn:
- Fahren gegen die Fahrtrichtung
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- Geldstrafe: 36 Euro bis 2.180 Euro
- Entzug: mindestens 6 Monate
- Nachschulung
- Im Wiederholungsfall (4 Jahre): Amtsärztin/Amtsarzt und verkehrspsychologische Untersuchung
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Lenken eines Kfz unter besonders gefährlichen
Verhältnissen, beispielsweise
- erhebliche Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten,
Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten
- Übertreten von Überholverboten bei besonders schlechten
oder bei weitem nicht ausreichenden Sichtverhältnissen
- Teilnahme an unerlaubten Straßenrennen
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- Geldstrafe: 36 Euro bis 2.180 Euro
- Entzug: mindestens 6 Monate
- Nachschulung
- Im Wiederholungsfall (4 Jahre): Amtsärztin/Amtsarzt und verkehrspsychologische Untersuchung
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Unterlassen, nach einem durch das Lenken eines Kfz selbst verursachten Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wurde, sofort anzuhalten oder erforderliche Hilfe zu leisten oder herbeizuholen.
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- Geldstrafe: 72 Euro bis 2.180 Euro
- Entzug: mindestens 3 Monate
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Nichtbeachtung der Vorschriften über den Sicherheitsabstand Abstand beträgt weniger als 0,2 Sekunden
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- Geldstrafe: 36 Euro bis 2.180 Euro
- Entzug: mindestens 6 Monate
- Nachschulung
- Im Wiederholungsfall (4 Jahre): Amtsärztin/Amtsarzt und verkehrspsychologische Untersuchung
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