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Information zur Freizeitwohnpauschale

Foto für OÖ. Tourismusgesetz 2018 – Information zur Freizeitwohnpauschale

Information zur Freizeitwohnpauschale

 

Gemeindezuschlag Freizeitwohnungspauschale - AB 01.01.2023

Die Gemeinde Hargelsberg hebt gemäß dem Oö. Tourismusgesetz 2018 eine Freizeitwohnungspauschale ein, welche eine Landesabgabe darstellt.

Gemäß § 57 Oö. Tourismusgesetz 2018 werden die Gemeinden ermächtigt, durch Beschluss des Gemeinderates einen Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale auszuschreiben und einzuheben. Der Höchstbetrag des jährlichen Zuschlags beträgt

1.   für Wohnungen bis zu 50m² Nutzfläche 150 % der Freizeitwohnungspauschale,

2.   für Wohnungen über 50m² Nutzfläche 200 % der Freizeitwohnungspauschale.

Unter Zugrundelegung der Erhöhung der Ortstaxe ab 01.11.2022, welche die Berechnungsgrundlage für die Freizeitwohnungspauschale bildet, ergeben sich somit folgende Beträge:

Jährliche Abgabe Zuschlag Abgabe inkl. Zuschlag
Wohnungen bis zu
50 m² Nutzfläche EUR 79,20 150 % = EUR 118,80
EUR 198,00

Wohnungen über
50 m² Nutzfläche EUR 118,80 150 % = EUR 178,20
EUR 297,00

01.01.2023