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Gegen Vorlage einer gültigen Originalrechnung über den Ankauf einer Kompost-Privatanlage (aufstellbarer Komposter) erhält man am Gemeindeamt den Kaufpreis bis zu einer Fördergrenze von € 25,00 sofort rückerstattet.
Die Anlage muss dann zeitgleich im Gemeindegebiet aufgestellt und benützt werden.