Willkommen in der Gemeinde Hargelsberg

Gastschulbeitrag für private Pflichtschulen

Für kostenpflichtige prviate Pflichtschulen wird eine jährliche Förderung gewährt.

Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag mit Besuchs- und Zahlungsbestätigung bis November des Antragejahres.

Das von der Gemeinde Hargelsberg freiwillig geleistete Schulgeld ist bis zur Beendigung der Schulpflicht begrenzt.

Ein Vordruck zum Antrag liegt am Gemeindeamt auf.

Formulare