Für kostenpflichtige prviate Pflichtschulen wird eine jährliche Förderung gewährt.
Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag mit Besuchs- und Zahlungsbestätigung bis November des Antragejahres.
Das von der Gemeinde Hargelsberg freiwillig geleistete Schulgeld ist bis zur Beendigung der Schulpflicht begrenzt.
Ein Vordruck zum Antrag liegt am Gemeindeamt auf.